• Webseiten
    1. Nanomaterials (Europäische Kommission, GD Umwelt)
    2. Nanomaterialien (ECHA)
    3. Hergestellte Nanowerkstoffe (FÖD VSNU, GD Umwelt)
  • Lehrvideo für REACH-Registranten über Nanomaterialien in IUCLID 5 (Quelle: ECHA)


     

      Wichtig

      Unternehmen sollten bald die Nanomaterialien registrieren, die sie in Belgien vermarkten möchten. Die Registrierung ist verpflichtend ab 1. Januar 2016 für Stoffe in nanopartikulären Zustand hergestellt (wie beispielsweise Titandioxid, Zinkoxid), ab 1. Januar 2017 für Gemische dieser Stoffe (zum Beispiel Farben, Sonnencreme). Anbei finden Sie einige nützliche Leitlinien zu Themen:

      • Wer sollte registrieren?
      • Wann sollten Sie registrieren?
      • Verschiedene Kontotypen
      • Verschiedene Arten der Registrierung
      • Wie wird die Registrierung verlaufen?
      • Ein Konto gestalten
      Ein Faltblatt bezüglich das Nano-Register steht ebenfalls zu Verfügung (siehe im Anhang).

       

      [Achtung: Ein bestimmte Weblink und die Dokumente in diesem Abschnitt sind zurzeit noch nicht auf Deutsch verfügbar.]