Ein Lieferant kann die Verwendung eines anderen Stoffnamens für das Etikett beantragen (indem er z.B. einen Gattungsnamen wählt), um die Vertraulichkeit seiner Geschäftstätigkeit und vor allem seine geistigen Eigentumsrechte zu schützen. Er muss auch eine Gebühr von 400 € zahlen für jede Mischung, die es auf diese Weise auf dem belgischen Markt bringt.