Verfahren für Aufnahme/Korrektur in der Liste der zugelassenen Lieferanten von Wirkstoffen (Artikel 95)

Geändert am Di, 2 Dez um 4:29 NACHMITTAGS

Ab dem 1. September 2015  sollte jeder Lieferant eines Wirkstoffs auf einer Liste der zugelassenen Lieferanten von Wirkstoffen angemeldet sein.

  • Antragsverfahren
  • Formular 'Begleitdokument_Aufnahme_Artikel_95_Liste' (im Anhang; dieses kann in R4BP 3 aufgeladen werden)


Wenn Sie nur Zugriff auf eine vollständige EU-Wirkstoffdossier haben, können Sie die Vorlage im Anhang verwenden ('Vorlage_Zugangsbescheinigung_Artikel_95').


Wenn Sie Korrekturen an der Liste vornehmen möchten, verwenden Sie bitte das Web-Formular von ECHA und das Begleitdokument im Anhang ('Begleitdokument_Korrektur_Artikel_95_Liste').

 

Die Vorlage im Anhang ('Vorlage_Einhaltung_Artikel_95') könnte eine Zulassungsinhaber oder ein Lieferant eines Wirkstoffs verwenden, um zu beweisen, dass er/sie die Anforderungen von Artikel 95 erfüllt.


Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte den ECHA-Helpdesk.

 

[Achtung: Der Weblink und die Dokumente in diesem Abschnitt sind zurzeit noch nicht auf Deutsch verfügbar.]

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