- Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlamants und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates
- Königlicher Erlass vom 22. Mai 2014 zur Festlegung von Mindestanforderungen für die Anwendung von Umweltbotschaften an Bauprodukte und für die Registrierung von Umwelt-Produktdeklarationen in der föderalen Datenbank (siehe im Anhang)
- Königlicher Erlass vom 8. Mai 2014 zur Festlegung der Schwellenwerte für Innenraumemissionen aus Bauprodukten für bestimmte Verwendungszwecke (siehe im Anhang)
War dieser Artikel hilfreich?
Das ist großartig!
Vielen Dank für das Feedback
Leider konnten wir nicht helfen
Vielen Dank für das Feedback
Feedback gesendet
Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren