FAQ – Geschlossene Räumlichkeiten


1. Welche Räumlichkeiten fallen unter das Gesetz vom 6. November 2022?

Das Gesetz vom 6. November 2022 betrifft öffentlich zugängliche geschlossene Räumlichkeiten.


2. Was gilt als öffentlich zugängliche geschlossene Räumlichkeit?

1° Geschlossene Räumlichkeit: Durch Wände, Türen oder Türdurchgänge von seiner Umgebung abgeschlossener Innenraum, der mit einer Decke oder einem Fußboden versehen ist.
2° Öffentlich zugängliche Räumlichkeit: 
a) Räumlichkeit, deren Zugang nicht auf den familiären oder rein beruflichen Bereich beschränkt ist und die von der Öffentlichkeit frei oder unter bestimmten Bedingungen betreten werden kann.
b) Insbesondere folgende Einrichtungen oder Gebäude:
i. Verwaltungsgebäude;
ii. Bahnhöfe;
iii. Flughäfen;
iv. Geschäfte;
v. Räumlichkeiten, in denen Dienstleistungen für die Öffentlichkeit unentgeltlich oder gegen Entgelt erbracht werden, einschließlich Räumlichkeiten, in denen Lebensmittel und/oder Getränke zum Verzehr angeboten werden;
vi. Räumlichkeiten, in denen Kranke oder ältere Menschen aufgenommen oder gepflegt werden;
vii. Räumlichkeiten, in denen vorbeugende oder heilende Gesundheitsfürsorge geleistet wird;
viii. Räumlichkeiten, in denen Kinder oder Jugendliche im schulpflichtigen Alter aufgenommen, beherbergt oder betreut werden;
ix. Räumlichkeiten, in denen Unterricht und/oder berufliche Bildung angeboten werden;
x. Räumlichkeiten, in denen Aufführungen stattfinden;
xi. Räumlichkeiten, in denen Ausstellungen stattfinden;
xii. Räumlichkeiten, in denen Sport ausgeübt wird.
xiii. Räumlichkeiten, in denen Aktivitäten von Vereinigungen durchgeführt werden;
 

3. Muss mein Haus das Gesetz vom 6. November 2022 einhalten?

Nein. Alle ausschließlich für den Familienbereich vorbehaltene Räumlichkeiten sind vom Gesetz vom 6. November 2022 nicht betroffen.


4. Muss mein Arbeitsplatz das Gesetz vom 6. November 2022 einhalten?

Alle ausschließlich für Arbeitnehmer vorbehaltenen Arbeitsstätten sind nicht verpflichtet, das Gesetz vom 6. November 2022 einzuhalten. 

Sie müssen jedoch den CODEX für Wohlbefinden am Arbeitsplatz einhalten, der für alle Räumlichkeiten gilt, in denen Arbeitsplätze in Gebäuden des Unternehmens oder der Einrichtung vorgesehen sind. In diesem Fall trifft der Arbeitgeber hinsichtlich der Luftqualität die erforderlichen technischen und/oder organisatorischen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die CO2-Konzentration in den Arbeitsräumen im Allgemeinen unter 900 ppm liegt oder ein Mindestlüftungsvolumen von 40 m³/h pro anwesende Person eingehalten wird. 

 

5. Was gilt als ausschließlich Arbeitnehmern vorbehaltener Ort?

Ein ausschließlich Arbeitnehmern vorbehaltener Bereich bezeichnet einen Arbeitsbereich, zu dem normalerweise nur Arbeitnehmer oder befugtes Personal im Rahmen ihrer Aufgaben Zugang haben.


6. Welche Verpflichtungen müssen geschlossene und öffentlich zugängliche Räumlichkeiten erfüllen?

Derzeit gibt es keine Verpflichtungen.

Seit dem 1. Oktober 2024 können alle Verantwortlichen von öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumlichkeiten das Gesetz falls erwünscht auf freiwilliger Basis anwenden. Sie müssen für jeden Ort (d. h. jeden Raum):
• wenigstens ein Gerät zur Messung der Luftqualität verwenden;
• eine Risikoanalyse erstellen;
 • einen Aktionsplan ausarbeiten, wenn die Risikoanalyse dies erforderlich macht.


7. In Zukunft muss für jede öffentlich zugängliche geschlossene Räumlichkeit außerdem:

• eine Zertifizierung beantragt werden;
• sobald diese vorliegt, das vom FÖD verliehene Label ausgehängt werden;
 • der Ort unter mindestens gleichwertigen technischen Bedingungen wie zum Zeitpunkt der Zertifizierung weiter betrieben werden.


8. Wann wird es Vorschriften für geschlossene, öffentlich zugängliche Räumlichkeiten geben?

Ab dem 1. Januar 2027 müssen bestimmte öffentlich zugängliche geschlossene Räumlichkeiten folgende Anforderungen erfüllen:
• wenigstens ein Gerät zur Messung der Luftqualität verwenden;
• eine Risikoanalyse erstellen;
 • einen Aktionsplan ausarbeiten, wenn die Risikoanalyse dies erforderlich macht.

Der Anwendungsbereich wird dann schrittweise ausgeweitet, bis Ende 2037 alle Räumlichkeiten erfasst sind.

Sobald das Zertifizierungsverfahren eingeführt ist, kann für die Räumlichkeiten, für die die ersten Bestimmungen angewendet werden, auf freiwilliger Basis:
• eine Zertifizierung beantragt werden;
• sobald diese vorliegt, das vom FÖD verliehene Label ausgehängt werden;
 • der Raum unter mindestens gleichwertigen technischen Bedingungen wie zum Zeitpunkt der Zertifizierung weiter betrieben werden.

Diese Bestimmungen werden dann frühestens am 1. Januar 2038 verpflichtend, d. h. sobald alle geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten von den ersten Verpflichtungen betroffen sind.