Durchführungsverordnungen über Produktänderungen, gleicher Produkte, zu entrichtenden Gebühren und die Änderung des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012

Geändert am Fr, 5 Dez, 2025 um 5:01 NACHMITTAGS

  • Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission vom 18. April 2013 über Änderungen zugelassenen Biozidprodukten von gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates
  • Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 der Kommission vom 6. Mai 2013 zur Festlegung eines Verfahrens für die Zulassung gleicher Biozidprodukte gemäß der Verordnung  (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (konsolidierte Fassung)
  • Durchführungsverordnung (EU) Nr. 564/2013 der Kommission vom 18. Juni 2013 über die an die Europäische Chemikalienagentur zu entrichtenden Gebühren und Abgaben gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (konsolidierte Fassung)
  • Durchführungsverordnung (EU) Nr. 88/2014 der Kommission vom 31. Januar 2014 zur Festlegung eines Verfahrens zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des  Europäischen Parlaments und des Rates über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten  

War dieser Artikel hilfreich?

Das ist großartig!

Vielen Dank für das Feedback

Leider konnten wir nicht helfen

Vielen Dank für das Feedback

Wie können wir diesen Artikel verbessern?

Wählen Sie wenigstens einen der Gründe aus
CAPTCHA-Verifikation ist erforderlich.

Feedback gesendet

Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren