- Königlicher Erlass vom 4. April 2019 über das Inverkehrbringen auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (konsolidierte Fassung, zurzeit nicht auf Deutsch verfügbar). Die deutsche Originalfassung des Erlasses finden Sie im Anhang;
- Königlicher Erlass vom 14. Juli 2024 zur Änderung des Königlichen Erlasses vom 4. April 2019 über das Inverkehrbringen auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (zurzeit nicht auf Deutsch verfügbar);
- Königlicher Erlass vom 26. März 2024 zur Änderung des Königlichen Erlasses vom 13. November 2011 zur Festlegung der an den Haushaltsfonds geschuldeten Gebühren und Beiträge für Rohstoffe und Produkte, des Königlichen Erlasses vom 4. April 2019 zur Bereitstellung auf dem Markt und zur Verwendung von Bioziden und der Königliche Erlass vom 9. Dezember 2021 zur Einrichtung eines Beratenden Ausschusses für Biozide.
War dieser Artikel hilfreich?
Das ist großartig!
Vielen Dank für das Feedback
Leider konnten wir nicht helfen
Vielen Dank für das Feedback
Feedback gesendet
Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren