Anleitung
Wenn Sie Tenside auf den Markt bringen wollen, die die Voraussetzungen für die vollständige biologische Abbaubarkeit nicht erfüllen (Artikel 5 der Detergenzienverordnung), können Sie für den industriellen oder institutionellen Zwecken eine besondere Befreiung erhalten (= Freistellung).
Bei einem Antrag auf Befreiung müssen Sie ein technisches Dossier vorlegen an dem Risikobewertungsdienst der FÖD VSNU und eineGebühr von 1000€ entrichten. Diese Gebühr müssen Sie zahlen auf das Kontonummer BE65 6792 0059 5996 des FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt, DG5, Risikobewertungsdienst, Victor Hortaplatz 40/10, 1060 Brüssel (Postbank - Brüssel, BIC: PCHQBEBB). Melden Sie bitte neben der Unternehmensdaten, einschließlich der folgenden: "[Name des/der entsprechenden Produkt(e)] + Art.12".
Artikel 12 bezieht sich auf die Königliche Verordnung über die zu entrichtenden Gebühren und Beiträge (zurzeit nicht auf Deutsch verfügbar).
- Detergents (Europäische Kommission, GD Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU)
- Detergenzien und ihre Kennzeichnung (FÖD VSNU, GD Umwelt)
- DetNet - Detergent Industry Network for CLP Classification (DETIC) (im Video unten von AISE erklärt)
- Liste der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten (siehe im Anhang)
- Liste der zugelassenen Laboratorien die befugt sind um die erforderlichen Prüfungen über Detergenzien auszuführen (siehe im Anhang)
- Liste der Vereine und Verbände in den Detergenziensektor aktiv (siehe im Anhang)
- Liste der 26 allergenen Substanzen die auf dem Etikett vorhanden sein müssen ab einer Konzentration von > 0,01% w/w (siehe im Anhang)
- Liste der Mitgliedstaaten mit nationale Beschränkungen auf Phosphaten und andere Phosphorverbindungen (siehe im Anhang)
- Leitlinie bezüglich die Detergenzienverordnung (Quelle: AISE)
- Leitlinie bezüglich den Nachweis der biologischen Abbaubarkeit nach Artikel 9(2) (Quelle: CESIO) (siehe im Anhang)
- Richtlinie über die biologische Abbaubarkeit von Tensiden (Quelle: AISE/CESIO/ECOSOL/FECC) (siehe im Anhang)
- Broschüre für institutionelle und industrielle Anwender (Quelle: DETIC)
[Achtung: Bestimmte Weblinke und die Dokumente in diesem Abschnitt sind zurzeit noch nicht auf Deutsch verfügbar.]