Verfahren
Für 57 Gerätetypen, die im Freien zu verwenden sind, gelten auf europäischer Ebene spezifische Regeln in Bezug auf die Geräuschemissionen.
- Verfahren der Konformitätsbewertung
Landwirtschafts- und Baumaschinen müssen auch Emissionsgrenzwerten für Schadstoffe einhalten. Wenn ein neuer Emissionsgrenzwert in Kraft tritt, darf eine bestimmte Anzahl von Maschinen unter der Voraussetzung einer Genehmigung nach der vorherigen Norm trotzdem auf den Markt gebracht werden (= das Flexibilitätssystem).
- Antrag auf Qualifizierung für das Flexibilitätssystem
- Anleitung bezüglich die "Flexibilitätsmechanismen" für Motoren in Off-Road-Maschinen (siehe Anhang)
Webseiten
- Emissions from non-road mobile machinery (Europäische Kommission, GD Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU)
- Off-Road-Maschinen (FÖD VSNU, GD Umwelt)
- Kontaktstellen in den Mitgliedstaaten (siehe im Anhang)
- Faltblatt über die Geräuschemissionen von Maschinen zur Verwendung im Freien
[Achtung: Bestimmte Weblinke und Dokumente in diesem Abschnitt sind zurzeit noch nicht auf Deutsch verfügbar.]
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