- Gesetz vom 17. März 2024 zur Förderung der Reparierbarkeit und Langlebigkeit von Waren
- Königlicher Erlass vom 25. Mai 2024 zur Festlegung der Waren, auf die sich der Reparierbarkeitsindex bezieht, der technischen Normen zur Festlegung der Punktzahlen für jedes der Kriterien und der Berechnungsmethode des Reparierbarkeitsindex
- Königlicher Erlass vom 3. Juni 2024 zur Festlegung der Kommunikationsmodalitäten, des Formats des Reparierbarkeitsindex und der Zugänglichkeit der technischen Normen
- Ministerieller Erlass vom 12. Juli 2024 zur Festlegung der Darstellungsweise des Reparierbarkeitsindex
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