Fragen FAQ Zertifizierung
- Welche Verpflichtungen hat ein Betreiber/Eigentümer in Bezug auf die Zertifizierung?
- Was ist und tut ein Zertifizierer?
- Ab wann ist die Beantragung der Zertifizierung vorgeschrieben?
- Was kann ich als Betreiber bereits in der Zwischenzeit tun?
- Woraus besteht die Zertifizierung?
- Welche Informationen gibt das Label an? Erhalte ich ein Label pro Raum?
- Wie finde ich einen anerkannten Zertifizierer? Gibt es bereits anerkannte Zertifizierer?
- Kann ich mich freiwillig zertifizieren lassen?
- Welche Räume werden zuerst zertifiziert?
- An wen kann ich mich mit Fragen zu meiner Zertifizierung wenden?
- Wann muss ich das Label aushängen?
- Welche Informationen stelle ich meinen Besuchern über das Label zur Verfügung?
- Kann ich als Betreiber im Rahmen dieses Gesetzes vom FÖD Volksgesundheit kontrolliert werden?
Die Verantwortlichkeiten eines Betreibers und eines Eigentümers eines öffentlich zugänglichen geschlossenen Raums sind unterschiedlich:
Ein Betreiber eines geschlossenen Raums, der öffentlich zugänglich ist, hat drei vorrangige Verpflichtungen, nämlich:
- die Verwendung eines Luftqualitätsmessgeräts,
- die Ausarbeitung und Bereithaltung einer Risikoanalyse,
- die Ausarbeitung und Bereithaltung eines Aktionsplans.
Sobald die Zertifizierung vorgeschrieben ist und der Betreiber den oben genannten Verpflichtungen nachkommt, muss er die folgenden Verpflichtungen erfüllen:
- er muss eine Zertifizierung beantragen, wenn noch keine Zertifizierung durchgeführt wurde oder noch kein Label vorhanden oder beantragt ist
- nachdem die Zertifizierung abgeschlossen ist, muss er das Label durch Aushang oder auf andere Weise verfügbar und öffentlich machen
- nach Abschluss der Zertifizierung muss der Betreiber den geschlossenen Raum mit denselben oder zumindest gleichwertigen Geräten betreiben und sie in ähnlicher Weise nutzen wie zum Zeitpunkt der Erteilung des Labels, wobei die Art der Aktivität am betreffenden Ort zu berücksichtigen ist.
Ein Eigentümer ist dafür verantwortlich, alle relevanten Unterlagen über die vorhandenen Lüftungs- und Luftreinigungssysteme zur Verfügung zu stellen und dem Zertifizierer (soweit erforderlich) Zugang zu den Anlagen zu gewähren.
Ein Zertifizierer ist eine natürliche oder juristische Person, die vom FÖD Volksgesundheit anerkannt ist und überprüft, ob ein Betreiber für jeden seiner geschlossenen und der Öffentlichkeit zugänglichen Räume die in Artikel 4 des Gesetzes vom 6. November 2022 vorgesehenen Verpflichtungen erfüllt.
Der Zertifizierer prüft insbesondere:
- ob ein Luftqualitätsmessgerät verwendet wird
- ob eine Risikoanalyse erstellt wurde und zur Verfügung steht und
- ob ein Aktionsplan erstellt wurde und zur Verfügung steht.
Der Zertifizierer bestimmt auch die tatsächliche Leistung der vorhandenen Lüftungs- und/oder Luftreinigungssysteme.
Nachdem ein Label für den geschlossenen Raum erhalten wurde, wird der Zertifizierer auch vor Ort überprüfen, ob dieses Label verfügbar und für die Öffentlichkeit zugänglich ist.
Frühestens ab dem 1. Januar 2038, wenn alle geschlossenen Räume, die öffentlich zugänglich sind, die ersten drei Verpflichtungen von Artikel 4 des Gesetzes vom 6. November 2022 erfüllen, nämlich (1) die Installation eines Luftqualitätsmessgeräts, (2) die Erstellung und Bereitstellung einer Risikoanalyse und (3) gegebenenfalls die Erstellung und Bereitstellung eines Aktionsplans.
Seit dem 1. Oktober 2024 können alle Betreiber von geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, das Gesetz vom 6. November 2022 bereits freiwillig anwenden.
- Konkret können Sie in Ihrem Raum ein Luftqualitätsmessgerät (CO2-Messgerät) verwenden oder dafür kaufen. So können Sie überprüfen, ob in Ihrem Raum genügend Frischluft vorhanden ist, wobei die Anzahl der anwesenden Personen berücksichtigt wird. Das liegt daran, dass das CO2 von den im Raum anwesenden Personen ausgeatmet wird.
Tipps zur Auswahl und Verwendung eines CO2-Messgeräts finden Sie in unserem praktischen Leitfaden für CO2-Sensorempfehlungen.
- Mit unserem praktischen Leitfaden und der kostenlosen IT-Anwendung „Risikoanalyse und Aktionsplan“ können Sie bereits freiwillig eine Risikoanalyse und einen Aktionsplan erstellen.
Ab dem 1. Januar 2027 werden die ersten Räume, die durch königlichen Erlass bestimmt werden, zu Folgendem verpflichtet:
- die Verwendung eines Luftqualitätsmessgeräts
- die Ausarbeitung und Bereithaltung einer Risikoanalyse
- und wenn erforderlich, die Ausarbeitung und Bereithaltung eines Aktionsplans.
Siehe Frage 2. Was ist und tut ein Zertifizierer?
Die Methodik und die Modalitäten der Zertifizierung werden per königlichem Erlass festgelegt, ebenso wie der Mindestinhalt und die Häufigkeit der Kontrollen durch einen Zertifizierer.
Nachdem Sie die ersten drei Verpflichtungen aus Artikel 4 des Gesetzes erfüllt haben und das Zertifizierungsverfahren abgeschlossen ist, können Sie die Zertifizierung bei einem anerkannten Zertifizierer beantragen. Dieser wird vor Ort prüfen, ob Sie in Ihren Räumen ein Luftqualitätsmessgerät installiert haben und ob Sie über eine ausgearbeitete Risikobewertung und, falls Sie es für notwendig halten, auch über einen Aktionsplan verfügen.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Öffentlichkeit durch die Leistung Ihres Belüftungs- und/oder Luftreinigungssystems zu sensibilisieren, wird der Zertifizierer die effektive Leistung dieser Maßnahme bestimmen.
Nach der Zertifizierung des Raums und der Erstellung eines Labels auf der Grundlage der Analyse des Zertifizierers prüft der Zertifizierer auch, ob Sie dieses Label tatsächlich veröffentlicht und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht haben.
Der Inhalt, die Platzierung und die Gestaltung des Labels werden durch königlichen Erlass festgelegt. Das Label soll auf strukturierte Weise Informationen über den Raum liefern, die für die Bewertung/Überwachung der Luftqualität in Innenräumen im Rahmen der Gesetzgebung relevant sind.
Der FÖD Volksgesundheit veröffentlicht auf seiner Website eine Liste der zugelassenen Zertifizierer, aus der Sie auswählen können.
Das Zertifizierungsverfahren befindet sich derzeit noch im Aufbau. Bisher wurden keine Zertifizierer speziell für die Anwendung des Gesetzes vom 6. November 2022 anerkannt.
Das Datum für einen freiwilligen Antrag auf Zertifizierung, nachdem Sie bereits die ersten 3 Verpflichtungen des Gesetzes erfüllen, ist noch nicht festgelegt. Das Zertifizierungsverfahren ist derzeit noch nicht operationell.
Derzeit ist dies noch nicht gesetzlich festgelegt. Die Zertifizierung wird frühestens ab dem 1. Januar 2038 für alle Räume vorgeschrieben, die der Öffentlichkeit zugänglich sind und sich nicht nur auf private oder berufliche Bereiche beschränken.
Sie können indoor-air-quality@health.fgov.be kontaktieren. Sie können auch der Plattform für Innenraumluftqualität beitreten, um über die Entwicklungen in diesem Bereich auf dem Laufenden zu bleiben.
Sie hängen das Label aus, nachdem Sie den Zertifizierungsprozess erfolgreich abgeschlossen haben und das Label zugewiesen wurde. Der Zertifizierer prüft dann vor Ort, ob das Label gut sichtbar angebracht ist.
Das Label verfügbar und sichtbar gemacht werden.
Durch dieses Label wird die Öffentlichkeit darüber informiert, dass die Innenraumluftqualität im Gebäude gemessen und kontrolliert wird, um negative Auswirkungen auf die Gesundheit zu minimieren.
Ja, Sie können von den Inspektoren und Auditoren des Inspektionsdienstes (der Generaldirektion Tiere, Pflanzen und Lebensmittel) des FÖD Volksgesundheit bezüglich der Einhaltung des Gesetzes vom 6. November 2022 kontrolliert werden.