Verordnung über die zu entrichtenden Gebühren im Rahmen von REACH (konsolidierte Fassung)

Geändert am Mo, 12 Sep, 2016 um 9:19 VORMITTAGS

Verordnung (EG) Nr. 340/2008 der Kommission vom 16. April 2008 über die an die Europäische Chemikalienagentur zu entrichtenden Gebühren und Entgelte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) (konsolidierte Fassung).

 

Für die REACH-Verordnung und seine Durchsetzung können Sie jederzeit den belgischen REACH-Helpdesk der FÖD Wirtschaft kontaktieren. Wenn Sie komplexe Fragen über Ihre Verpflichtungen unter REACH haben, können Sie an zweiter Stelle auch immer den Helpdesk der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) befragen.

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