Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union können laut der Verordnung über Biozidprodukte je nach Unternehmensgröße Gebührenermäßigungen in Anspruch nehmen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Sie finden alle Informationen zu diesem Thema bei der ECHA.
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