Attention: Dies ist das nationale transitionsverfahren geab dem Belgischken KE Bioziden. Schauen Sie sich das europäische Verfahren an, wenn die Wirkstoffe auf europäischer Ebene zugelassen sind.
Seit April 2019 existiert nur noch ein nationales Verfahren, um ein Biozidprodukt auf dem belgischen Markt bereitzustellen: das Registrierungsverfahren. Der Bewertungsprozess, der mit einem solchen Registrierungsverfahren verbunden ist, soll den maximalen Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Verwender gewährleisten.
- Anwendung,
- Veränderung,
- in-situ-Erzeugung
- Mutterprodukt,
- identisches Produkt,
- Erneuerung,
- Verlängerung,
- Änderung der Zusammensetzung,
- Erweiterung der Nutzung,
- Änderung von Produkt- oder Firmennamen, Übertragung, ...
Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik „Vorschriften und Verfahren” auf der Website www.biocide.be:
- Information über das Verschicken des Dossiers und die administrative Verwaltung
- Bitte beachten Sie die Anforderungen von Artikel 95 der Biozid-Verordnung bezüglich Lieferanten von Wirkstoffen
- Information über die Zahlung der Gebühr und Bearbeitungszeit Ihres Dossiers
- Information über den jährlichen Beitrag von Absatzmengen
- Information über den geschlossenen Kreislauf
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