Als erstes sollten Sie wissen, dass man nur über eine 'europäische Zulassung' spricht, wenn die Wirkstoffe auf europäischer Ebene zugelassen sind. Ist Ihr Produkt bereits zugelassen oder notifiziert in Belgien nach dem nationalen Verfahren? Bitte konsultieren Sie dann zuerst diese Seite.
Wenn Sie einen europäischen Zulassungsantrag stellen möchten, wofür Sie Belgien als befasste zuständige Behörde wählen, kontaktieren Sie bitte die Biozid-Produktbehörde bei helpdesk
Sie können 4 Arten von europäischen Anträge erstellen:
- ein Antrag auf eine nationale Zulassung, wenn Sie Ihr Produkt nur auf dem belgischen Markt bringen wollen, und dieses Land als Referenzmitgliedstaat wählt
- ein Antrag auf gegenseitige Anerkennung, wenn Sie Ihr Produkt in einer Reihe von Ländern auf dem Markt bringen wollen, und dieses Produkt bereits in Bewertung oder zugelassen ist in einem bestimmten Referenzmitgliedstaat
- ein Antrag auf eine Unionszulassung, wenn Sie Ihr Produkt zu einer Zeit in allen Mitgliedstaaten der EU auf den Markt bringen wollen
- ein Antrag auf ein vereinfachtes Zulassung, wenn Ihr Produkt bestimmten Kriterien erfüllt, wie zum Beispiel das Fehlen von besorgniserregenden Stoffe
Einige zusätzliche Optionen:
- Anwendung für die Erneuerung einer nationalen Zulassung oder die gegenseitige Anerkennung
- Meldung für die Aufnahme eines Produkts in einer Produktfamilie
- Antrag, Erneuerung, identisches Produkt, vereinfachte Zulassung, Produktfamilie, Verwaltungsveränderung, ...
Auf der Website der ECHA ist auch eine globale Übersicht über die verschiedenen Arten von Anwendungen in R4BP 3 zu finden.
- Für jede dieser Anwendungen müssen eine Gebühr an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) zahlen , sowie am Biozid-Produktdienst. Hier finden Sie einen Überblick über die Beträge und die Begleitdokumente zu den verschiedenen Anwendungstypen. Sofern nicht anders angegeben, kann dieser in R4BP 3 aufgeladen werden.
- Wenn Sie auch eine Zusammenfassung der Produkteigenschaften zu Ihrer Anwendung hinzufügen müssen, nützen Sie dazu der SPC Editor von ECHA.
- Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte auch den ECHA-Helpdesk.
Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik „Vorschriften und Verfahren” auf der Website www.biocide.be:
- Information über das Verschicken des Dossiers und die administrative Verwaltung
- Bitte beachten Sie die Anforderungen von Artikel 95 der Biozid-Verordnung bezüglich Lieferanten von Wirkstoffen
- Information über die Zahlung der Gebühr und Bearbeitungszeit Ihres Dossiers
- Information über den jährlichen Beitrag von Absatzmengen
- Information über den geschlossenen Kreislauf
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