Verfahren für Anwendung für die technische Äquivalenz von Wirkstoffen

Geändert am Di, 2 Dez um 4:51 NACHMITTAGS

Die technische Äquivalenz eines Wirkstoffs wird im Rahmen der Zulassung von Biozidprodukten beurteilt, wenn hinsichtlich der Wirkstoffquelle Änderungen erfolgt sind. 

  • Antragsverfahren
  • Begleitdokument (im Anhang; dieses kann in R4BP 3 aufgeladen werden)
  • Leitfaden beschreibt die Pflichten der potenzielle Antragsteller in Bezug auf die technische Gleichwertigkeit des Wirkstoffes im Einklang mit Artikel 54 der BPR. 

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte den ECHA-Helpdesk.

 

[Achtung: Der Weblink und das Formular in diesem Abschnitt sind zurzeit noch nicht auf Deutsch verfügbar.]

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