Die technische Äquivalenz eines Wirkstoffs wird im Rahmen der Zulassung von Biozidprodukten beurteilt, wenn hinsichtlich der Wirkstoffquelle Änderungen erfolgt sind.
- Antragsverfahren
- Begleitdokument (im Anhang; dieses kann in R4BP 3 aufgeladen werden)
- Leitfaden beschreibt die Pflichten der potenzielle Antragsteller in Bezug auf die technische Gleichwertigkeit des Wirkstoffes im Einklang mit Artikel 54 der BPR.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte den ECHA-Helpdesk.
[Achtung: Der Weblink und das Formular in diesem Abschnitt sind zurzeit noch nicht auf Deutsch verfügbar.]
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