Für die Entwicklung und Erforschung neuer Biozidprodukte kann es notwendig sein, Experimente oder Versuche durchzuführen. Wenn Sie eine Zulassung für einen Versuch oder ein Experiment erhalten möchten, müssen Sie die gesetzlichen Kriterien für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten erfüllen (siehe Art. 26 des königlichen Erlass vom 4. April 2019).
Register
Um einen Versuch oder ein Experiment mit einem Biozidprodukt durchführen zu können, müssen Sie zunächst ein Datenverzeichnis erstellen mit:
- den Eigenschaften des Biozidprodukts oder des Wirkstoffs
- den Kennzeichnungsdaten
- den bei dem Experiment oder Versuch verwendeten Mengen
- dem Ort, an dem das Experiment oder der Versuch durchgeführt wird
- der/den Person, Personen, Unternehmen oder Organisationen, die das Experiment oder den Versuch durchführen
Sie halten das Register auf dem neuesten Stand und erstellen außerdem eine Datei mit allen verfügbaren Informationen über mögliche Auswirkungen auf die Umwelt sowie auf die Gesundheit von Mensch und Tier.
Wenn Sie einen Versuch oder ein Experiment durchführen wollen, bei dem es zu einer Freisetzung eines Biozidprodukts in die Umwelt kommen kann, müssen Sie zuerst die zuständige Behörde. Sie tun dies, indem Sie das entsprechende Formular per E-Mail an info.gestautor@health.gov.be schicken.
Gründe für die Ablehnung
Die Föderalregierung kann Experimente und Versuche verbieten oder nur unter bestimmten Bedingungen zulassen, wenn sie schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch oder Tieren haben oder wenn sie unannehmbare nachteilige Auswirkungen auf Menschen, Tiere oder die Umwelt haben.
Diese Informationen finden Sie auch unter www.biocide.be unter der Rubrik „Nationales Verfahren”.