Abklärung Ihrer Pflichten unter REACH

Geändert am So, 25 Sep, 2016 um 7:33 NACHMITTAGS

Durch die REACH-Verordnung können Ihnen bestimmte Pflichten für jeden einzelnen Stoff entstehen, den Sie herstellen, importieren oder verwenden. Ihre Pflichten sind von Ihrer Rolle in der Lieferkette abhängig. ECHA hat ein handliches Werkzeug entwickelt, das Sie weiter hilft um die beiden Punkte zu klären:


Für die REACH-Verordnung und seine Durchsetzung können Sie jederzeit den belgischen REACH-Helpdesk der FÖD Wirtschaft kontaktieren. Wenn Sie komplexe Fragen über Ihre Verpflichtungen unter REACH haben, können Sie an zweiter Stelle auch immer den Helpdesk der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) befragen.

 

[Achtung: Der Weblink des REACH-Helpdesks in diesem Abschnitt ist zurzeit noch nicht auf Deutsch verfügbar.]

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