Informationen über den Status eines Wirkstoffs

Geändert am Mi, 29 Okt um 3:44 NACHMITTAGS

Die Liste der Biozid-Wirkstoffe enthält die Stoffe, die gemäß Richtlinie 98/8/EG (Biozidprodukte-Richtlinie) und Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozidprodukte-Verordnung) genehmigt wurden. Für jeden Stoff sind eine kurze Zusammenfassung und Links zum Bewertungsbericht und zu weiteren Daten verfügbar. Biozid-Produkte mit diesen Wirkstoffen unterliegen den BPR-Verfahren.

 

Darüber hinaus enthält die Liste auch die in das Bewertungsprogramm gemäß Anhang II, Abschnitt I der Delegierte Verordnung (EU). 1062/2014 aufgeführten Stoffe. Biozid-Produkte, die solche Wirkstoffe enthalten folgen den nationalen Übergangsmaßnahmen.


Die Liste der Notifizierungen enthält Mitteilungen über Stoff/Produktart-Kombinationen, die für die Aufnahme in das Bewertungsprogramm für unter anderem neu definierte Wirkstoffe und Stoffe, an denen sich frühere Teilnehmer vorübergehend zurückgezogen haben, gemacht wurden. Nach Vorlage eines gültigen Bewertungsdossiers werden diese Stoffe ebenfalls in die Liste der bioziden Wirkstoffe aufgenommen.


Quelle: ECHA

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